Statuten

S t a t u t e n

Art. 1

Name und Sitz

Unter dem Namen „PROMAD - Dachorganisation für die Zusam­menarbeit Schweiz-Madagaskar“, nachfolgend PROMAD genannt, besteht ein Verein im Sinn von Art. 60 ff ZGB.

PROMAD ist Rechtsnachfolger des am 19. April 1979 gegründeten Vereins „Gesellschaft Schweiz-Madagaskar“ und tritt in sämtliche Rechte und Pflichten dieses Vereins ein.

proMAD ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

Den Sitz des Vereins bestimmt die Mitgliederversammlung.

Der Verein verfolgt weder einen Erwerbszweck noch einen Gewinnzweck.

Art. 2

Zweck
proMAD fördert die Entwicklungszusammenarbeit sowie die
kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und kologischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Madagaskar. Zur Erreichung dieses Ziels kommen insbesondere folgende Massnahmen in Betracht:

  • Die Veranstaltung von Mitgliedertreffen zum Erfahrungsaustausch;
  • Die Pflege von Kontakten zu Behörden in Madagaskar und der Schweiz
  • Die Vermittlung von Kontakten zwischen den Mitgliedern als auch zu Behörden;
  • Die Promotion der Kultur und der Produkte Madagaskars in der Schweiz.
AnhangGröße
Statuten proMAD dt April 2010.pdf35.76 KB